Eine logopädische Diagnostik und Therapie erfolgt nach Ärztlicher Verordnung. Diese erhalten sie bei folgenden Ärzten:
Facharzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Facharzt für Sprach-, Stimm- und Hörstörungen
Facharzt für innere Medizin
Facharzt für Neurologie
Facharzt für Zahnheilkunde und Kieferorthopädie
Wir behandeln in unserer Praxis gesetzlich und privat versicherte Patienten. Bei Bedarf können auch Hausbesuche durchgeführt werden.
Wichtig! Der Therapiebeginn muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen! Sie haben deshalb die Möglichkeit, das Rezept erst nach einer Terminvereinbarung mit unserer Praxis bei Ihrem Arzt abzuholen.
Ab dem 18. Lebensjahr wird von den gesetzlichen Krankenkassen ein Selbstkostenbeitrag in Höhe von 10% des Rezeptwertes erhoben. Davor werden die Behandlungskosten komplett übernommen. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich unabhängig von Krankenkasse und Arzt von uns behandeln zu lassen. Die Therapie kann dazu vom Arzt auf ein sogenanntes "grünes Rezept" verordnet werden, die Kosten tragen Sie dann selbst.